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Die Europäische Union und ihre Außenhandelspolitik

Bedingt dadurch, dass die Europäische Union gewissermaßen einen Verbund bzw. einen Zusammenschluss zahlreicher Staaten darstellt, ist es nahe liegend, dass sie auch im Hinblick auf den weltweiten Handel (sprich: die Außenhandelspolitik) recht einflussreich ist. Der Im- und Export kann demnach durch spezielle Gesetzgebungen gefördert oder auch gehemmt werden, um auf diese Weise die Ein- und Ausfuhr von Waren möglichst nahtlos überprüfen und kontrollieren zu können. Die dabei genutzten Maßnahmen (sprich: die Außenhandelsinstrumente) sollen nunmehr einzig dazu dienen, die Außenhandelspolitik innerhalb der Europäischen Union genau zu regeln. Die sogenannte Importquote spielt in diesem Zusammenhang sicherlich eine maßgebliche Rolle, denn damit wird letztendlich die mengenmäßige Beschränkung von Ein- und Ausfuhrprodukten geregelt. (Um welche Erzeugnisse es sich diesbezüglich im Einzelnen handelt, ist in den Richtlinien der VuB's in Erfahrung zu bringen.)

Weitere Instrumente der Außenhandelspolitik sind darüber hinaus auch die festgelegten Importzölle und Einfuhrgebühren sowie die Local-Content-Klausel. Letztere legt fest, dass bei einem Inlandsverkauf ein Wertanteil eines Erzeugnisses im Inland hergestellt worden sein muss. Erwähnenswert sind in dieser Hinsicht auch die zahlreichen bürokratischen Schikanen in Form von langen Wartezeiten, endlos scheinenden Genehmigungsprozeduren sowie undurchsichtigen Vorschriften, die des Weiteren eine übermäßige Einfuhr von im Ausland erworbenen Gütern begrenzen bzw. kontrollieren soll. Gleichzeitig gilt allerdings, dass trotz bzw. wegen der Außenhandelsinstrumente die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sowohl durch Zollvorschriften, als auch durch Im- und Exportbeschränkungen in keiner Weise gestört oder negativ beeinflusst werden darf.

Aufgrund der Tatsache, dass sich durch veränderte, internationale Vereinbarungen der Einfluss der Außenhandelspolitik nach und nach minimiert zu haben scheint, gewinnt die World Trade Organization hingegen kontinuierlich an Bedeutung. Die WTO befasst sich intensiv mit der kontrollierten Bewerkstelligung und Vereinbarung von Im- und Exportbeziehungen, so dass ein freier Personen-, Dienstleistungs- und Güterverkehr gewährleistet werden kann. Hierzu trägt darüber hinaus ebenso auch die Zollunion bei. Unter einer Zollunion ist eine Staatengemeinschaft zu verstehen, welche ein einzelnes, breites Zollgebiet bilden.

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