Die Formalitäten beim Import von Waren
Zum Schutze der nationalen und internationalen Wirtschaftseinheiten werden seit jeher Zölle und Einfuhrgebühren erhoben. Dieses gilt sowohl bei Ländern, welche der Europäischen Gemeinschaft angehören, als auch bei den sogenannten Drittländern. Demnach gilt es, bereits vor einem geplanten Importgeschäft alle entsprechenden Voraussetzungen zu überprüfen (sowie auch über das UN-Kaufrecht explizit informiert zu sein) und die jeweils benötigten Formalitäten vorzubereiten.
Die Höhe der eventuell anfallenden Zoll- und Einfuhrabgaben ist beispielsweise auch bei den jeweiligen Zollbehörden in Erfahrung zu bringen. Mit bestimmten Ländern wurden überdies gewisse Präferenzvereinbarungen getroffen, um auf diese Weise diesen Ländern generell den (weltweiten) Handel zu vereinfachen. Für den Fall, dass mit entsprechenden Ländern Importgeschäfte getätigt werden, ist die Vorlage einer Warenverkehrsbescheinigung bzw. des Formblatts A erforderlich.
Vor dem Hintergrund, dadurch von geminderten Zollgebühren zu profitieren, werden auf der einen Seite das sogenannte Ursprungszeugnis Formblatt A sowie andererseits die Warenverkehrsbescheinigung für die Abwicklung benötigt.

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Für die Einfuhr von Waren nach Deutschland ist darüber hinaus auch die Einfuhrzollanmeldung (ab einem Warenwert von 1.000 €) sowie die Vorlage der Zollwertanmeldung (bei einem Warenwert ab 5.000 €) zwingend. Gegebenenfalls muss auch das Ursprungszeugnis oder die Ursprungserklärung den Einfuhrdokumenten beigefügt werden, allerdings nur dann, wenn die einzuführenden Güter entsprechend gesondert gekennzeichnet sind. Insbesondere im Textil-, im Lebensmittel- sowie im landwirtschaftlichen Bereich ist unter Umständen eine bestimmte Einfuhrgenehmigung oder aber eine Einfuhrlizenz vonnöten. Genaue, individuelle Informationen sind im Einzelnen unter www.bafa.de oder unter www.zoll.de in Erfahrung zu bringen.