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Private Importe

Generell gilt, dass bei der Einfuhr von Waren und Ge- bzw. Verbrauchsgütern aus dem Ausland stets der Zoll hierüber informiert werden muss. Dementsprechend gilt es in dieser Hinsicht, immer auch strenge Vorgaben zu beachten sowie gegebenenfalls Einfuhrzölle zu zahlen. Anders verhält es sich hingegen bei privaten Importen, wie z. B. bei Umzügen oder bei Schenkungen von Waren; diese sind befreit von Zollgebühren & Co. (Die Einfuhrabgabe beträgt derzeit 19 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises. Hinzu kommt die Zollsatzgebühr, welche mit 10 Prozent des Warenwertes zu Buche schlägt.) Von der Einfuhrumsatzsteuer und den Zollgebühren befreit sind demnach die sogenannten „Übersiedlungsgüter“, welche einzig für den Haushalt (sprich: für den privaten Gebrauch) bestimmt und von einer gewerblichen Nutzung ausgenommen sind.

Soll jedoch – z. B. im Falle eines privaten Umzuges – ein Auto aus dem Ausland nach Deutschland importiert werden, so ist auch dieses von der Einfuhrumsatzsteuer befreit, sofern es länger als ein halbes Jahr bereits vom Fahrzeughalter genutzt wurde. Wird auf privater Ebene ein Auto im Ausland gekauft und nach Deutschland eingeführt, so sind sowohl die Zollgebühren als auch die Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen. In Hinblick auf Fahrzeuge gilt es überdies zu beachten, dass diese im ersten Jahr nach der Einfuhr in Deutschland weder verliehen, verkauft noch anderweitig veräußert werden dürfen, ohne zuvor die Zollbehörden über das Vorhaben zu informieren.

Sollen (private) Güter aus dem Ausland nach Deutschland importiert werden, so wird zunächst eine international tätige Spedition für die Verschiffung dieser Waren beauftragt, welche das gesamte Procedere inklusive aller Formalitäten, die mit dem Transport bzw. der Verschiffung zusammenhängen, übernehmen. So wird das Gut zunächst durch die beauftragte Spedition vor Ort in einen Container verfrachtet und vom jeweiligen Verladehafen aus verschifft. Per Transit bzw. direkt am Hafen erfolgt die Verzollung sowie – je nach Gut – auch die Einholung einer sogenannten Zollunbedenklichkeitsbescheinigung. Diese ist nicht nur bei Autotransporten, sondern auch bei antiken Möbeln etc. ein unabdingbares Muss. Überdies ist bei der Kfz-Versendung aus dem Ausland stets auch die Einholung einer Kraftfahrt-Bundesamtsauskunft vonnöten, ohne die die Verschiffung nach Deutschland nicht möglich wäre.

Importe

Importe ©iStockphoto/koya79

Bei Importen aus Amerika bzw. Kanada hat zudem eine Sicherstellung der jeweiligen Herkunftspapiere (US-Title bzw. Canadian Ownership) zu erfolgen, um auf diese Weise nachzuvollziehen, dass es sich bei dem Auftraggeber des Transportes tatsächlich um den rechtmäßigen Eigentümer handelt. Ob es sich nun um eine Containerverschiffung oder um eine „Ro-Ro-Verschiffung“ (Roll on – Roll off) handelt: Die Gebühren hierfür betragen ca. 1.000 – 1.500 €, hinzu kommen die Hafengebühren sowie die Verwaltungsgebühr für die Zollerklärung. Je nach Wertigkeit der Importgüter ist es außerdem sinnvoll, eine Warenversicherung abzuschließen, die durchschnittlich mit 1,5 Prozent des transportierten Güterwertes (sofern dieses überhaupt bei privaten Gegenständen ersichtlich ist) berechnet werden.

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