Skip to main content

Lagerhausbetriebe

Generell unterscheidet man zwischen einer Einzellagerung (Stückgutlagerung) und einer Massengutlagerung (Sammel- und Mischlagerung). Zum Stückgut zählen beispielsweise Maschinen oder Fahrzeuge. Zum Massengut gehören Waren wie Getreide oder Kohle. Gibt der Einlagerer seine Einwilligung, so kann das gelieferte Massengut mit anderem Massengut gemischt werden.

Lagerhausbetriebe sind für die Aufbewahrung von beweglichen Gütern verantwortlich. Aber nicht nur dafür: Als logistisches Unternehmen übernehmen sie auch das Verladen, ja sind sogar für den Transport von Waren zuständig – zum Beispiel von einem Lkw auf einen Eisenbahnwaggon. Eintreffende Waren müssen zudem auf Quantität und Qualität geprüft werden. Stellt man etwa Schäden fest, so müssen diese protokolliert und dem Empfänger bzw. dem Auftraggeber bei Lieferung mitgeteilt werden.

Bei der Menge der gelagerten Waren ist eine eindeutige Beschriftung unerlässlich. Meist wird die Position einer Ware im Lager auf elektronischem Wege erfasst, so dass eine schnelle Orientierung im Lager möglich ist.

Eine wichtige Aufgabe der Lagerhausbetriebe besteht in der Kommissionierung der Ware. Je nach Auftrag werden dabei bestimmte Artikel aus einem Sortiment zusammengestellt. Auch die Konfektionierung wird in einem Lagerhausbetrieb bewerkstelligt, genauer gesagt: Die gelieferten Waren werden zum Teil neu verpackt und beschriftet.

Lagerhaus

Lagerhaus ©iStockphoto/cybrain

In Abhängigkeit von der Ware sind die Lagerhausbetriebe auch dafür verantwortlich, dass die Lagerhalle eine entsprechende Temperatur hat. Denn nur so kann der Werterhalt beispielsweise von Nahrungsmitteln garantiert werden. Sorgt der jeweilige Lagerhausbetrieb nicht für die Werterhaltung, so kann er hierfür haftbar gemacht werden und muss den Schaden ersetzen.

Top Artikel in Logistik