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Umzugsgutversicherung

Bei Umzügen wird in der Regel das gesamte Hab und Gut innerhalb kürzester Zeit von einem Ort zum nächsten transportiert. Da ist es durchaus möglich, dass dabei einige mitunter wertvolle Gegenstände beschädigt oder gar zerstört werden.

Bevor man jedoch vorschnell eine Umzugsgutversicherung abschließt, ist es ratsam, zunächst zu prüfen, ob die Umzugsunternehmen bereits eine entsprechende Versicherung anbieten. Vorsichtig sollte man bei Umzugsunternehmen sein, die sehr kleine Transporter verwenden. Liegt das Gewicht dieser Transporter unter 3,5 Tonnen, unterliegen sie nicht den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes und sind deshalb auch nicht dazu verpflichtet, die beförderten Gegenstände zu versichern.

Kein Versicherungsschutz besteht bei Umzügen, die auf eigene Faust bzw. mit der Hilfe von Freunden und Bekannten durchgeführt werden. Für den Fall, dass etwas dabei zu Bruch geht, übernimmt nicht einmal die Hausratversicherung den Schaden. Wohl oder übel muss der Geschädigte hier in die eigene Tasche greifen.

Umzugsgutversicherung

Umzugsgutversicherung ©iStockphoto/Halfpoint

Versichert sind die Gegenstände bei einer Umzugsgutversicherung in der Regel mit ihrem Zeitwert. Man kann jedoch auch Umzugsgutversicherungen abschließen, bei denen der Wiederbeschaffungswert versichert ist. Dies kann durchaus sinnvoll sein, denn der Zeitwert liegt gerade bei Möbeln oder technischen Geräten häufig weit unter dem Wiederbeschaffungswert. Übrigens: Kommt es zum Versicherungsfall, so ist es wichtig, bei der Umzugsgutversicherung die Fristen für eine Reklamation einzuhalten.

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