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Versicherungen für Schutz von Ausstellungsobjekten

Einer besonderen Gefahr sind Ausstellungsstücke ausgesetzt. Auf einer Industriemesse müssen beispielsweise die zum Teil sehr teuren Ausstellungsstücke versichert werden.

Mitunter kann die Versicherung ausgedehnt werden auf den Messestand, die Standeinrichtung sowie das persönliche Eigentum der Standbeauftragten. Eingeschlossen sind Schäden, die während des Hin- oder Rücktransports entstehen. Sondervereinbarungen müssen für die Versicherung von Modellen getroffen, denn dabei handelt sich meist um teure Unikate, die zudem einer besonderen Gefahr durch neugierige Besucher ausgesetzt sind. Häufig werden diese im Verlauf einer Messe beschädigt.

Ausstellungsobjekte besonderer Qualität stellen Kunstwerke dar. Diese haben oft einen hohen Wert, da sie einmalig und nicht ersetzbar sind. Oft kann der Wert sogar schwer beziffert werden – besonders dann, wenn es sich um bedeutende Kulturgüter handelt. Dennoch kann eine Kunstausstellung- und Kunstgalerieversicherung dazu beitragen, die Verluste, die durch eine Beschädigung entstanden sind, zumindest finanziell zu reduzieren. Kommt es bei einem Transport zu einer Beschädigung, so zahlt die Versicherung in der Regel auch die Kosten für eine Restaurierung des Kunstwerks.

Ausstellungsobjekte

Ausstellungsobjekte ©iStockphoto/archideaphoto

Unabhängig davon müssen die Aussteller jedoch dafür Sorge tragen, dass die Kunstwerke ordnungsgemäß untergebracht wurden – beispielsweise in gesicherten Vitrinen. Auch um die angemessene Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit haben sich die Aussteller zu kümmern. Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung entstehen, werden von der Versicherungsgesellschaft im Allgemeinen nicht ersetzt.

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